Neusicht

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie die Teilnahme vollständig finanzieren.

zwei Personen an einem Hochtisch, eine Person füllt ein Formular aus

Wer kann einen AVGS beantragen? 

  • Arbeitslose Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind. 
  • Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. in der Kündigungsfrist). 
  • Berufsrückkehrende, die nach einer längeren Pause wieder in den Job einsteigen möchten. 
  • Selbstständige oder Beschäftigte, wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. 
  • Studierende und Absolventen, wenn sie keinen Job finden und sich arbeitssuchend melden. 

 

Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen AVGS – die Bewilligung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.

Was ist ein AVGS?

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit dem Gutschein können sie Coachings, Weiterbildungen oder Vermittlungsdienstleistungen kostenlos in Anspruch nehmen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

 

AVGS-Förderung für Neusicht – So funktioniert’s:

 

  1. Antrag stellen: Der AVGS muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden (persönlich, schriftlich oder online).
  2. Begründung liefern: Es ist hilfreich, in einem kurzen Schreiben darzulegen, warum die Förderung notwendig ist (z. B. Schwierigkeiten bei der Jobsuche).
  3. Prüfung durch die Behörde: Die Sachbearbeiter prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Ausstellung des AVGS: Wenn bewilligt, erhalten Sie einen Gutschein mit den Rahmenbedingungen (z. B. welche Maßnahmen förderfähig sind).
  5. Passenden Anbieter finden: Mit dem AVGS können Sie Sie KOPF, HAND + FUSS als zertifizierten Bildungsträger auswählen.
  6. Einlösung & Teilnahme: Nachdem wir als Anbieter den Gutschein akzeptiert haben, startet Ihre Teilnahme am “Neusicht”-Programm. Die Kosten übernimmt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. 
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